biologisch-schön
Praxis für medizinische Ästhtetik
Wiebke Roterund-Theis
Rathausstr. 49
65203 Wiesbaden
Telefon: 0611 44781878
E-Mail: info@biologisch-gesund.de
Gesundheitsamt Wiesbaden
Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden
Es
gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: § 1 HPG gemäß § 3 Abs.1 der 1. Durchführungsverordnung
Regelungen einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heilprg/gesamt.pdf
Berufsordnung: Nachzulesen im Internet unter http://www.heilpraktiker.org/die-berufsordnung-fuer-heilpraktiker
Die Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Generalagentur
J&C ALBERTS Versicherungsbüro GbR
Christine Alberts
Friedrich-Ebert-Str. 41, 55286 Wörrstadt
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611 – 630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612 Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB). Dazu gilt das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH)
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für Behandlungsleistungen gemäß Heilpraktiker Gebührenverordnung (GebüH).
Sind Sie privat versichert oder haben Sie eine private Zusatzversicherung, so werden Ihre Behandlungskosten in der Regel erstattet. Die Höhe der Erstattung kann je nach Versicherung und Vertrag unterschiedlich sein. Die Kostenerstattung durch Versicherungen erfolgt unabhängig von dem Behandlungsvertrag (Dienstvertrag) zwischen mir und meinen Patienten. Die mit Ihnen vereinbarten Behandlungskosten sind von der Erstattungshöhe Ihrer Versicherung unabhängig. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung!
info@frauenheilpraktiker-wiesbaden.de
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